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Corona FAQ's

 

 

 

 

Das wichtigste kompakt:

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Für einen Urlaub in Bayern und somit auch in Oberstdorf gilt:


Bei Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen usw. gilt zur Zeit keine  3G-Regelung ( geimpft, genesen oder getestet) mehr.

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Bitte beachten Sie, dass einige Dienstleister und touristische Einrichtungen nach wie vor in ihren Hygiene- und Schutzkonzepten von einer FFP2-Maskenpflicht (Hausrecht) Gebrauch machen. Führen Sie daher zur Sicherheit immer eine FFP2-Maske mit sich.

 

  • Ausschlaggebend für Oberstdorf ist die Inzidenz für das Oberallgäu.

  • Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von den Testpflichten ausgenommen*.

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen

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Aufgrund immer neuen Änderungen der Regeln und Maßnahmen informieren Sie sich bitte vor der Anreise nachfolgend bzw. unter : www.oberstdorf.de/sicherimurlaub.
 

 

 

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