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Corona FAQ's

 

 

 

 

Das wichtigste kompakt:

Für einen Urlaub in Bayern und somit auch in Oberstdorf gilt:


Bei Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen usw. gilt zur Zeit keine  3G-Regelung ( geimpft, genesen oder getestet) mehr.

Bitte beachten Sie, dass einige Dienstleister und touristische Einrichtungen nach wie vor in ihren Hygiene- und Schutzkonzepten von einer FFP2-Maskenpflicht (Hausrecht) Gebrauch machen. Führen Sie daher zur Sicherheit immer eine FFP2-Maske mit sich.

 

  • Ausschlaggebend für Oberstdorf ist die Inzidenz für das Oberallgäu.

  • Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von den Testpflichten ausgenommen*.

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen

Aufgrund immer neuen Änderungen der Regeln und Maßnahmen informieren Sie sich bitte vor der Anreise nachfolgend bzw. unter : www.oberstdorf.de/sicherimurlaub.
 

 

 

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